Backoffice

Wir bieten die Übernahme des Backoffice an. Hierunter fallen u. a. die Erledigung der laufenden Buchhaltungsarbeiten gem. § 6 Nr. 4 StBerG und die Mitarbeit bei der Jahresabschlusserstellung nebst dazugehörigender Steuererklärungen.

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit und der laufenden Fortbildung arbeiten wir auf einem hohen fachlichen Niveau. Mit unserem flexiblen und bei Bedarf erweiterbaren Mitarbeiterteam, bieten wir Ihnen praktische Lösungen für Ihr Backoffice, ohne dass Sie Ihre Bürostruktur aufbauen bzw. ausbauen müssen.

Wir haben auch sehr gute Erfahrungen mit dem Einsatz von Onlinetechniken (WTS-System) gemacht.